Ziel:

Theoretischer und praktischer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) soll ihre Anwender vor Arbeitsunfällen mit Todesgefahr bewahren. Deshalb darf sie auch nur von Personen benutzt werden, die in der Anwendung unterwiesen wurden – und das mindestens einmal pro Jahr. So schreiben es die DGUV Vorschrift 1 / Unfallverhütungsvorschrift (§ 4) und DGUV Regel 112-198 vor.

Die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter regelmäßig eine Unterweisung in der Benutzung von PSAgA erhalten, liegt beim Unternehmer. Um Ihnen den Aufwand zu erleichtern, bieten wir umfassende Unterweisungen gemäß DGUV Regel 112-198 an. Dabei bieten wir Ihnen das erforderliche theoretische Rüstzeug ebenso wie handfeste praktische Übungen.

 

Ausbildungsinhalte:

  • nationale Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz
  • Bauarten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Lagerung und Pflege von PSAgA
  • Materialkunde
  • Gefahren durch Falschanwendung
  • Sturzphysik (Fallfaktoren, auf den Körper einwirkende Kräfte etc.)
  • Risiko Hängetrauma
  • bestimmungsgemäßes Anlegen von Auffanggurten
  • Hängetest
  • Rettungsübung